PRAXIS JOHANNES KARL

Aktuelles
02.01.2025 - elektronische Patientenakte (ePA):
Ab dem 15. Januar 2025 bekommen alle, die gesetzlich krankenversichert sind und bei Ihrer Krankenkasse keinen Widerspruch eingelegt haben, automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA ist Ihre eigene digitale Gesundheitsakte. Darin werden wichtige Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder oder Medikamentenpläne ebenso wie Abrechnungsdaten der Krankenkassen gespeichert. ÄrztInnen und PsychotherapeutenInnen, aber auch andere LeistungserbringerInnen und Krankenkassen stellen diese Daten in die ePA ein. Sie können auch selbst Dokumente hochladen. Konkrete Infos zur ePA im Rahmen der Psychotherapie finden Sie hier. Ich rate Ihnen ausdrücklich zur Lektüre.
Angaben zu psychischen Erkrankungen und Daten aus einer Psychotherapie gelten als besonders sensible medizinische Daten und unterliegen einer ausdrücklichen Hinweispflicht bei Einstellung in die ePA. Im persönlichen Gespräch werde ich mit Ihnen besprechen, ob und welche Informationen aus der psychotherapeutischen Behandlung in der ePA gespeichert werden. Die Zustimmung oder Ablehnung zur Datenübertragung wird in Ihrer Patientenakte dokumentiert und damit Ihr Wille festgehalten. Sie haben also immer ein Mitspracherecht, ob ich als Psychotherapeut Informationen in Ihre elektronische Patientenakte eintrage und können entscheiden, was eingetragen wird. Gerne können Sie Ihre Wünsche zur ePA und zum Umgang mit den vertraulichen Daten der Psychotherapie bei mir auch aktiv ansprechen.​​​​
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Weitere allgemeine Infos zur ePa finden Sie hier.
01.09.2024 - Qualitätssicherungsverfahren ambulante Psychotherapie:
seit September 2024 gibt es ein neues Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) im Rahmen der ambulanten Psychotherapie.
In aller Kürze:
Für die Qualitätssicherung ambulanter psychotherapeutischer Behandlungen – Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologische Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und Systemische Therapie – werden Daten zu Ihrer Therapie erhoben, zusammengeführt und ausgewertet. Hierbei werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet. Diese gewährleisten, dass Ihre Daten so verwendet werden, dass keine Rückschlüsse auf Sie persönlich als Patientin/Patient gezogen werden können.
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Zudem werden schriftliche Patientenbefragungen nach einer abgeschlossenen Psychotherapie durchgeführt und statistisch ausgewertet. Ziel ist es, die Perspektive der PatientInnen ebenfalls in die Bewertung der Versorgungsqualität mit einfließen zu lassen. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) führt die Befragung im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch. Der/dem einzelnen PsychotherapeutIn wird ausschließlich das Gesamtergebnis aus der Befragung ihrer bzw. seiner PatienInnen mitgeteilt. Ob und wie einzelne PatientInnen geantwortet haben, erfährt sie bzw. er nicht.
Für die Patientenbefragung werden Ihre Adressdaten von der Krankenversichertenkarte ausgelesen, um Ihnen einen Fragebogen zusenden zu können. Der Fragebogen wird erst an Sie versendet, wenn Sie Ihre Psychotherapie regulär abgeschlossen haben. Damit Ihre Antworten später ausgewertet werden können, werden einige behandlungsspezifische Daten von Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten benötigt (zum Beispiel Diagnose und Therapieverfahren), die ebenfalls pseudonymisiert verwendet werden.
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Hier finden Sie weitere Informationen zum QS-Verfahren. Weitere Informationen zum QS-Verfahren in leichter Sprache finden Sie hier.
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Wichtiger Hinweis: als Psychotherapeut bin ich gesetzlich dazu vepflichtet, Ihre Adresse sowie die weiteren behandlungsspezifischen Daten an eine Stelle weiterzuleiten, die den Fragebogenversand durchführt (Versendestelle). Die anschließende Auswertung erfolgt ohne Patientenbezug. Sollten Sie allerdings nicht wollen, das Ihnen die Versendestelle einen Fragebogen an Ihre Adresse sendet, da in Ihrem Haushalt beispielsweise keiner von Ihrer psychotherapeutischen Behandlung weiß, bitte ich Sie, sich direkt an Ihre Krankenkasse oder an die zuständige Ombudsstelle zu wenden und Ihr Anliegen dort vorzutragen. Wenn Sie Fragen zur Patientenbefragung haben, können Sie diese ab dem 1. Januar 2025 unter der Hotline 030/58 58 26 570 bzw. unter der E-Mail-Adresse patientenbefragung-ambpt@iqtig.org stellen.
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Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.​