PRAXIS JOHANNES KARL

Aktuelles
02.04.2026 - Pressemitteilung des GKV-SV vom 31.03.2026:
Vor kurzem wurden Honorarkürzungen für ambulante Psychotherapeut*innen beschlossen, zudem werden weitere Sparmaßahmen diskutiert, die verheerende Auswirkungen auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung für gesetzlich Versicherte haben könnten (für Infos dazu einfach nach unten scrollen). In diesem Zuge hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), der die Honorarkürzungen von 4,5 % maßgeblich vorangetrieben hat, am 31. März 2026 eine Pressemitteilung voller irreführender Darstellungen veröffentlicht, welche eingeordnet werden sollte.
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Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung hat hier eine Stellungnahme veröffentlicht (hier das ausführliche PDF-Dokument). Eine stichhaltige Gegendarstellung des Psychotherapieverbundes Unterfranken zur Pressemitteilung des GKV-SV (Gegendarstellung zur Pressemitteilungdes GKV-Spitzenverband) finden Sie hier. Zudem werden hier die irreführenden Aussagen in den Medien zu den Therapeutenhonoraren richtig gestellt (Rechner zur Abschaffung der ambulanten Psychotherapie). Auch das deutsche Ärzteblatt greift das Thema auf. Eine aktuelle Stellungnahme des Aktionsbündnisses Psychotherapie zu den Honorarkürzungen und weiteren angedachten Änderungen finden Sie hier.
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Was kann ich für eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung tun?
Informieren Sie sich hier über aktuelle Aktionen, Petitionen und Möglichkeiten zur Unterstützung.​
31.03.2026 - beunruhigende Meldungen bezüglich ambulanter Psychotherapie in den Medien:
neben den vor kurzem beschlossenen Honorarkürzungen (für Infos dazu einfach nach unten scrollen) gehen weitere beunruhigende Meldungen bezüglich ambulanter Psychotherapie im gesetzlichen Krankenkassensystem durch die Medien. „Offenbar sind versorgungsfeindliche und katastrophale Kürzungen im Bereich der psychischen Erkrankungen mittlerweile salonfähig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir sind entsetzt“, sagen Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Die Finanzkommission Gesundheit hat vor kurzem in ihrem Bericht 66 Vorschläge zur Beitragsstabilisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. „Dabei gehen überproportional viele Vorschläge zu Lasten der ohnehin schon unterfinanzierten psychotherapeutischen Versorgung. Weiterhin werden die Psychotherapeut*innen mit unsinnigen Einzelvorschlägen unangemessen in den Fokus genommen“, kritisieren die Bundesvorsitzenden (Quelle: DPtV)
Offizielle Quellen: Bericht der Finanzkommission Gesundheit
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Reaktion von Verbänden und Kammern:
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Bundespsychotherapeutenkammer (Kürzungen werden ambulante Versorgung massiv verschlechtern)
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Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (Weitere Hiobsbotschaft)
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Podcasts:
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Rätsel des Unbewussten (Was es uns kostet, an Psychotherapie zu „sparen“)
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16.03.2026 - Info zur Honorarkürzung in der Psychotherapie:
ab 1. April 2026 werden die Honorare für psychotherapeutische Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen um 4,5 % gekürzt (Beschluss Erw. Bewertungsausschuss). Mögliche Folgen sind noch längere Wartezeiten auf Therapieplätze, noch weniger verfügbare Behandlungen in GKV-Praxen und ein zusätzlich erschwerter Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung. Als Psychotherapeut bin ich alarmiert, mir ist eine flächendeckende Versorgung wichtig.
Aktuelle Berichte & Hintergründe:
Hier finden Sie weiterführende Links zu offiziellen Quellen, den Stellungnahmen der Berufsverbände und einem Echo in den Medien sowie Podcastfolgen zum Vertiefen:
Offizielle Quellen:
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Institut des Bewertungsausschusses (Beschlüsse)
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Kassenärztliche Bundesvereinigung (Vorstand enttäuscht)
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Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (Provokantes Signal)
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Verbände und Kammern:
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Bundespsychotherapeutenkammer (Absenkung inakzeptabel)
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Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (GKV-SV streicht Mittel)
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Psychotherapeutenkammer NRW (Fatales Signal)
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Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V (Jetzt wird es laut - gegen die skandalöse Abwertung)
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Medien:
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Ärzteblatt (weitere Proteste)
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Ärzteblatt (Honorarkürzung beschlossen)
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Spiegel (Psychotherapeuten laufen jetzt Sturm)
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Frankfurter Rundschau (Interessen psychisch Kranker außer Acht gelassen)
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WDR (Weniger Honorar für Psychotherapeuten: Das sind die Folgen)
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Ärzteblatt (Absenkung der psychotherapeutischen Honorare stößt auf massive Proteste)
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rbb24 (Verbände kritisieren Absenkung der Honorare für Psychotherapeuten)
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t-online (Kassen kürzen Vergütung- Ärzte laufen Sturm: "Das Nachsehen haben die Patienten")
Podcasts & Social:
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PsyCast/Rätsel des Unbewussten (Warum PsychotherapeutInnen gerade wütend sind u. es alle sein sollten)
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PsyCast/Rätsel des Unbewussten (Warum die Zukunft der Psychotherapie gefährdet ist)
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Podcast Suchtgespräche - Zeit für Wut: Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie
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Podcast Psychologie to go (Was zur Hölle ist da passiert?!)
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Leon Winscheid (Instagram)
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Dr. Thomas Reinbacher (Instagram)
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quarks.de (Instagram)
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Jean-Philippe Kindler (Instagram)
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therapieplatzt (Instagram)
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Was kann ich für eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung tun?
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02.01.2025 - elektronische Patientenakte (ePA):
Ab dem 15. Januar 2025 bekommen alle, die gesetzlich krankenversichert sind und bei Ihrer Krankenkasse keinen Widerspruch eingelegt haben, automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA ist Ihre eigene digitale Gesundheitsakte. Darin werden wichtige Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder oder Medikamentenpläne ebenso wie Abrechnungsdaten der Krankenkassen gespeichert. ÄrztInnen und PsychotherapeutenInnen, aber auch andere LeistungserbringerInnen und Krankenkassen stellen diese Daten in die ePA ein. Sie können auch selbst Dokumente hochladen. Konkrete Infos zur ePA im Rahmen der Psychotherapie finden Sie hier. Ich rate Ihnen ausdrücklich zur Lektüre.
Angaben zu psychischen Erkrankungen und Daten aus einer Psychotherapie gelten als besonders sensible medizinische Daten und unterliegen einer ausdrücklichen Hinweispflicht bei Einstellung in die ePA. Im persönlichen Gespräch werde ich mit Ihnen besprechen, ob und welche Informationen aus der psychotherapeutischen Behandlung in der ePA gespeichert werden. Die Zustimmung oder Ablehnung zur Datenübertragung wird in Ihrer Patientenakte dokumentiert und damit Ihr Wille festgehalten. Sie haben also immer ein Mitspracherecht, ob ich als Psychotherapeut Informationen in Ihre elektronische Patientenakte eintrage und können entscheiden, was eingetragen wird. Gerne können Sie Ihre Wünsche zur ePA und zum Umgang mit den vertraulichen Daten der Psychotherapie bei mir auch aktiv ansprechen.​​​​
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Weitere allgemeine Infos zur ePa finden Sie hier.
01.09.2024 - Qualitätssicherungsverfahren ambulante Psychotherapie:
seit September 2024 gibt es ein neues Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) im Rahmen der ambulanten Psychotherapie.
In aller Kürze:
Für die Qualitätssicherung ambulanter psychotherapeutischer Behandlungen – Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologische Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und Systemische Therapie – werden Daten zu Ihrer Therapie erhoben, zusammengeführt und ausgewertet. Hierbei werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet. Diese gewährleisten, dass Ihre Daten so verwendet werden, dass keine Rückschlüsse auf Sie persönlich als Patientin/Patient gezogen werden können.
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Zudem werden schriftliche Patientenbefragungen nach einer abgeschlossenen Psychotherapie durchgeführt und statistisch ausgewertet. Ziel ist es, die Perspektive der PatientInnen ebenfalls in die Bewertung der Versorgungsqualität mit einfließen zu lassen. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) führt die Befragung im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch. Der/dem einzelnen PsychotherapeutIn wird ausschließlich das Gesamtergebnis aus der Befragung ihrer bzw. seiner PatienInnen mitgeteilt. Ob und wie einzelne PatientInnen geantwortet haben, erfährt sie bzw. er nicht.
Für die Patientenbefragung werden Ihre Adressdaten von der Krankenversichertenkarte ausgelesen, um Ihnen einen Fragebogen zusenden zu können. Der Fragebogen wird erst an Sie versendet, wenn Sie Ihre Psychotherapie regulär abgeschlossen haben. Damit Ihre Antworten später ausgewertet werden können, werden einige behandlungsspezifische Daten von Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten benötigt (zum Beispiel Diagnose und Therapieverfahren), die ebenfalls pseudonymisiert verwendet werden.
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Hier finden Sie weitere Informationen zum QS-Verfahren. Weitere Informationen zum QS-Verfahren in leichter Sprache finden Sie hier.
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Wichtiger Hinweis: als Psychotherapeut bin ich gesetzlich dazu vepflichtet, Ihre Adresse sowie die weiteren behandlungsspezifischen Daten an eine Stelle weiterzuleiten, die den Fragebogenversand durchführt (Versendestelle). Die anschließende Auswertung erfolgt ohne Patientenbezug. Sollten Sie allerdings nicht wollen, das Ihnen die Versendestelle einen Fragebogen an Ihre Adresse sendet, da in Ihrem Haushalt beispielsweise keiner von Ihrer psychotherapeutischen Behandlung weiß, bitte ich Sie, sich direkt an Ihre Krankenkasse oder an die zuständige Ombudsstelle zu wenden und Ihr Anliegen dort vorzutragen. Wenn Sie Fragen zur Patientenbefragung haben, können Sie diese ab dem 1. Januar 2025 unter der Hotline 030/58 58 26 570 bzw. unter der E-Mail-Adresse patientenbefragung-ambpt@iqtig.org stellen.
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Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.​